Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 – Wahlbenachrichtigungen werden verteilt
In den nächsten Tagen werden die Bezirksvorsteher der Gemeinde Zetel zusammen mit den Abgabenbescheiden auch die Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 verteilen. Insgesamt sind in der Gemeinde Zetel ca. 10.000 Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, den neuen Deutschen Bundestag zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wer bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, möge sich bitte umgehend mit dem Bürgerbüro der Gemeinde Zetel in Verbindung setzen.
Briefwahl
Wer nicht bis zum Wahltag am 23.02.2025 warten möchte, kann bereits ab sofort sein Wahlrecht per Briefwahl ausüben.
Der Antrag kann bei der Gemeinde Zetel schriftlich (s. Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per Fax (04453 / 935-277) oder per E-Mail (wahlen@zetel.de) gestellt werden. Eine telefonische Beantragung oder eine Beantragung per SMS oder Apps wie z B. „WhatsApp“ ist nicht zulässig. Wird der Antrag mit der Post an die Gemeinde gesendet, muss er ausreichend frankiert sein.
„Online-Wahlschein“
Auch online ist die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefunterlagen ganz einfach möglich. Der Link zum „Online-Wahlschein“ ist auf www.zetel.de oder HIER verfügbar. Noch schneller und einfacher geht die Beantragung mit dem persönlichen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung: Der QR-Code lässt sich mit dem Handy bzw. Tablet abscannen. Nach erfolgter Antragstellung werden die Briefwahlunterlagen per Post zugestellt.
Briefwahlbüro öffnet am 10.02.2025
Das „Briefwahlbüro“ wird wieder im Bürgerbüro der Gemeinde Zetel eingerichtet. Hier besteht ab dem 10.02.2025 während der bekannten Öffnungszeiten die Möglichkeit, die Briewahlunterlagen persönlich zu betragen bzw. abzuholen. Darüber hinaus wird auch die Möglichkeit bestehen, direkt vor Ort sein Wahlrecht ausüben zu können.
Die Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 endet am 21.02.2025 um 15:00 Uhr. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beantragung am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
Einteilung der Wahlbezirke
Die Gemeinde Zetel hat für die Bundestagswahl am 23.02.2025 folgende Wahlbezirke eingerichtet:
Nr. | Wahlbezirk | Wahlraum |
101 | Zetel I (Ost) | MGH „Zeteler Kaffeehaus“ |
102 | Zetel I (West) | Grundschule Zetel |
103 | Zetel II | IGS Zetel (Mensa) |
104 | Zetel III | Sankt-Martins-Heim |
105 | Zetel IV | Kindergarten Südenburg |
106 | Bohlenberge I | GS Bohlenberge (Raum 1) |
107 | Bohlenberge II | GS Bohlenberge (Raum 2) |
108 | Bohlenbergerfeld | Dorfcafe Bohlenbergerfeld |
109 | Zetel V | Feuerwehrhaus Zetel |
110 | Neuenburg I | Vereenshus Neuenburg |
111 | Neuenburg II | Grundschule Neuenburg (Raum 1) |
112 | Neuenburg III | Feuerwehrhaus Neuenburg |
113 | Astederfeld | Grundschule Neuenburg (Raum 2) |
Veränderung gegenüber der Europawahl am 09.06.2024.
Ansprechpartner:
Herr Matthias Kraul | |
Gemeinde Zetel „Deutsches Haus“ Ohrbült 1 26340 Zetel Telefon: 04453 935-274 Telefax: 04453 935-271 E-Mail: kraul@zetel.de |